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Wallstraße

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Die Wallstraße ist eine Straße in der Lüneburger Altstadt. Sie verbindet die Sülztorstraße mit der Roten Straße und wird dort in der Haagestraße fortgesetzt. Die Wallstraße ist die erste Fahrradstraße im Lüneburger Innenstadtgebiet. Sie ist Teil des geplanten Fahrradstraßenrings.

Verlauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Wallstraße ist eine Ost-West-Verbindung südlich des Altstadtkerns. Sie beginnt bei der Roten Straße, die die Verbindung von Am Sande zum Roten Feld darstellt. An diesem Ende befindet sich auch der Clamart-Park, die VHS und eine StadtRAD-Station. Die Hausnummern sind auf der Nordseite nach Westen aufsteigend (bis Nr. 22). Rückläufig sind sie auf der Südseite absteigend (Nr. 23-54). In Richtung Westen sind die ersten kreuzenden Straßen die Gummastraße und An den Reeperbahnen. Im Westen grenzt noch die Straße Am Timpen an.
An der Wallstraße befindet sich ein Spielplatz, die Bushaltestelle "Wallstraße (Theater)", das Stadtarchiv und der Zahnarzt "Dr. med. dent. Holger Pfeifer".

Fahrradstraße[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im November 2020 wurde die Wallstraße zur ersten Fahrradstraße im Lüneburger Innenstadtgebiet. Sie ist auch der erste Abschnitt des geplanten Fahrradstraßenrings. Dort haben Radfahrende seitdem Vorrechte gegenüber dem Autoverkehr.[1] Im August und September 2021 wurde die Wallstraße auch optisch umgestaltet, sodass sie besser als Fahrradstraße zu erkennen ist.[2][3] In der ersten Ausschusssitzung des neu konstituierten Mobilitätsausschusses wurde die Wallstraße erneut aufgrund von Bürger*innenanfragen thematisiert. Bemängelt wurde der erhebliche KFZ-Durchfahrtsverkehr. Dieser werde dadurch begünstigt, dass es sich bei der Wallstraße um eine "unechte Fahrradstraße" mit dem Zusatzzeichen "KFZ frei" handele. Dies sei nicht zuletzt wegen eines im Dezember 2021 in Hannover gefällten Urteils problematisch, welches festlegt, dass die Ausweisung einer Fahrradstraße auch einen entsprechend geringeren Autoverkehr erfordere. In der Stadtgesellschaft und -verwaltung wurde anschließend diskutiert, ob kostenpflichtige Parkplätze in der Wallstraße wegfallen könnten, um so die Ausweisung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" zu rechtfertigen.[4]

Beschilderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeichen 244 - Beginn der Fahrradstraße, StVO 1997.svg Zeichen 244a - Ende der Fahrradstraße, StVO 1997.svg Zeichen 350-10 - Fußgängerüberweg (rechts), StVO 1992.svg Zusatzzeichen KFZ frei.svg Zeichen 314-10 - Parkplatz (Anfang), StVO 1992.svg Zeichen 209-10 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung, links, StVO 2017.svg Zusatzzeichen 1026-30 - Taxi frei, StVO 1992.svg Zusatzzeichen 1026-32 - Linienverkehr frei (450x600), StVO 1992.svg Zusatzzeichen 1044-30 - Bewohner mit Parkausweis Nr. .... (600x330), StVO 2002.svg

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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