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Lärm: Unterschied zwischen den Versionen

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== Übersicht ==
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== Weblinks ==
=== Lärmaktionsplanung ===
* Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: [https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/zeitplan_kartierungsumfang/zeitplan-und-kartierungsumfang-8565.html Lärmkartierung - Zeitplan und Kartierungsumfang {{Externer Link Icon}}]
Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Die nächste Überprüfung steht 2024 an.<ref name="LZ30072023"/><ref>[[Lüne-Blog]] (07.08.2023): [https://luene-blog.de/niedersachsen-kommunen-bis-mitte-2024-aktualisierte-laermaktionsplaene-vorlegen/ Niedersachsen: Kommunen müssen Mitte 2024 aktualisierte Lärmaktionspläne vorlegen]</ref>
* Hansestadt Lüneburg (2019): [https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8380  Fortsetzung Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) {{Externer Link Icon}}]


== Einzelnachweise ==
=== Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen ===
[[Kategorie:Nachhaltigkeit]] [[Kategorie:Mobilität]]
==== 70 bis 74 Dezibel ====
* [[Bastionstraße]]
* [[Vor dem Neuen Tore]]
* [[Soltauer Straße]]
* [[Konrad-Adenauer-Straße]]
* [[Theodor-Heuss-Straße]]
* [[Erbstorfer Landstraße]]
* [[Lise-Meitner-Straße]]<ref name="LZ30072023">[[Landeszeitung]] (30.07.2023): [https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/lueneburg-auf-diesen-strassen-ist-es-am-lautesten-in-der-stadt-47CLNCGN3RAH5M7OMXAM3SMVTU.html Auf diesen Straßen ist es am lautesten in Lüneburg]</ref>
 
==== 75 oder mehr Dezibel ====
* [[Schießgrabenstraße]]
* [[Willy-Brandt-Straße]]
* [[Bleckeder Landstraße]]
* [[Dahlenburger Landstraße]]
* [[Reichenbachstraße]]
* [[Hindenburgstraße]]
* [[Bockelmannstraße]]
* [[Vor dem Bardowicker Tore]]
* [[Am Alten Eisenwerk]]
* [[Am Springintgut]]
* [[Am Graalwall]]
* [[Schnellenberger Weg]]
* [[Sültenweg]]
* [[Am weißen Turm]]
* [[Lindenstraße]]
* [[Universitätsallee]]
* [[Stresemannstraße]]
* [[Friedrich-Ebert-Brücke]]<ref name="LZ30072023"/>
 
==Weblinks==
*Umweltbundesamt: [https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie Umgebungslärmrichtlinie]
*Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: [https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/zeitplan_kartierungsumfang/zeitplan-und-kartierungsumfang-8565.html Lärmkartierung - Zeitplan und Kartierungsumfang {{Externer Link Icon}}]
*Heinrich Böll Stiftung: Kommunalwiki - [https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Umgebungslärmrichtlinie Umgebungslärmrichtlinie]
*Hansestadt Lüneburg (2019): [https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8380 Fortsetzung Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) {{Externer Link Icon}}]
 
==Einzelnachweise==
[[Kategorie:Nachhaltigkeit]]  
[[Kategorie:Mobilität]]

Aktuelle Version vom 7. August 2023, 13:04 Uhr

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Lärm stellt die Ursache vielfältiger körperlicher Beschwerden sowie der Schädigung von Ökosystemen dar. Neben Feinstaub und Kohlenstoffdioxid ist Lärm auch ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Autoverkehr und Lärmbekämpfung ein Anliegen der Verkehrswende.

Übersicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lärmaktionsplanung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. Die nächste Überprüfung steht 2024 an.[1][2]

Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

70 bis 74 Dezibel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

75 oder mehr Dezibel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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