Lüneburg Barrierefrei: Unterschied zwischen den Versionen
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Hintergrund ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), das in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft trat.<ref>Deutsches Institut für Menschenrechte: [https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk Die UN-Behindertenrechtskonvention]</ref> Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes von 2013. Dies verpflichtet alle Mobilitätsakteure zu einer "vollständigen Barrierefreiheit" bis zum 1. Januar 2022. | Hintergrund ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), das in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft trat.<ref>Deutsches Institut für Menschenrechte: [https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk Die UN-Behindertenrechtskonvention]</ref> Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes von 2013. Dies verpflichtet alle Mobilitätsakteure zu einer "vollständigen Barrierefreiheit" bis zum 1. Januar 2022.<ref>[[Lüne-Blog]] (20.03.2022): [https://luene-blog.de/100-000-euro-bahn-challenge-fuer-barrierefreien-zugverkehr-vom-5-april-5-mai-2022/ 100.000-Euro-Bahn-Challenge für barrierefreien Zugverkehr vom 5. April – 5. Mai 2022]</ref> | ||
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Version vom 20. März 2022, 21:04 Uhr
Die Initiative "Lüneburg Barrierefrei" setzt sich dafür ein, dass alle Menschen am Leben in Lüneburg teilnehmen können. Öffentliche Straßen, Plätze und Verkehrsmittel sollen für alle Menschen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Im Blick sind dabei zum Beispiel Menschen mit aktuellen gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. Gipsfuß), Senior*innen, Fußgänger*innen mit Kinderwagen, Gepäck, Rollatoren oder Gehhilfen, Rollstuhlfahrer*innen, Hörbeinträchtigte, Sehbehinderte und Blinde.
Hintergrund
Hintergrund ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), das in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft trat.[1] Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes von 2013. Dies verpflichtet alle Mobilitätsakteure zu einer "vollständigen Barrierefreiheit" bis zum 1. Januar 2022.[2]
Kontakt
- Mail-Kontakt: lueneburg-barrierefrei@posteo.de
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Institut für Menschenrechte: Die UN-Behindertenrechtskonvention
- ↑ Lüne-Blog (20.03.2022): 100.000-Euro-Bahn-Challenge für barrierefreien Zugverkehr vom 5. April – 5. Mai 2022