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Bridgen

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Bridgen, von englisch bridge ('Brücke'), meint das gemeinsame Sitzen auf der Stintbrücke am Stintmarkt (meist bei Getränken und Snacks) und ist eine für Lüneburg typische, vor allem im Frühjahr und Sommer ausgeführte Freizeitbeschäftigung, die das gemeinschaftliche Zusammenkommen im Historischen Wasserviertel ermöglicht und besonders bei jungen Menschen und Studierenden beliebt ist. Der Begriff leitet sich von der Praxis des Cornerns ab [1].

Stintbrücke

Geschichte

Aufgrund damals fehlender Sitzmöglichkeiten am Stintmarkt begannen Lüneburger*innen bereits in den 70er-Jahren, sich auf die Stintbrücke zu setzen. Auch wenn es inzwischen mehr Sitzmöglichkeiten am Stintmarkt - beispielsweise in Form von Sitzbänken - gibt, ist die Tradition geblieben: Heute sind vor allem die gute und zentrale Lage sowie die gemeinschaftliche Atmosphäre am Alten Kran ausschlaggebend für das Bridgen. Auch die umliegenden Restaurants, Kneipen und Kioske profitieren von dem hohen Andrang auf die Stintbrücke: So wird beispielsweise dort das Feierabendbier gekauft oder das Bridgen wird mit einem Restaurantbesuch verbunden [2].

Lage

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Lage der Stintbrücke über der Ilmenau (zwischen dem Pons und dem Alten Kaufhaus)

Die Stintbrücke, auf der umgangssprachlich ausgedrückt, "gebridgt" wird, verläuft über der Ilmenau und gehört zur Lünertorstraße. Sie befindet sich zwischen dem Haus der Kneipe Pons sowie dem Alten Kaufhaus und ist damit äußerst zentral gelegen. Von der Brücke gibt es einen fantastischen Blick auf das Hafenbecken und die Ilmenau.

Möglichkeiten der gastronomischen Verpflegung beim Bridgen

Wie bereits erwähnt, werden während des Bridgens oftmals Getränke und Speisen konsumiert, welche in umliegenden Restaurants, vor allem aber in Kiosken und Schnellimbissen gekauft in der Nähe des Stintmarkts gekauft werden. Die folgende Übersicht führt einige der Möglichkeiten für die gastronomische Verpflegung beim Bridgen auf.

  • Unbenannter Kiosk (Adresse Auf dem Kauf 2)

Corona-Auflagen

Zeitraum

Da vor allem bei wärmeren Temperaturen und gutem Wetter besonders viele - auch mal mehrere hundert Menschen - auf der Stintbrücke zusammenkommen können, sodass die Ansammlung einer, wenn auch nicht übergeordnet geplanten, Großveranstaltung nahekommt, erließ der Landkreis Lüneburg mit Hinblick auf die Corona-Pandemie eine erstmals ab dem 10.07.2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung, welche ein zweites Mal am 07.08.2020 verlängert wurde und das Bridgen zunächst temporär bis einschließlich zum 27.09.2020 an den Wochenenden verbot, da die Mindestabstände bei dem hohen Andrang auf die Stintbrücke andernfalls zu schlecht hätten eingehalten werden können und eine Zurückverfolgung von Kontaktpersonen nahezu unmöglich gewesen wäre [3].

Begründung

Durch zu diesem Zeitpunkt wieder geöffnete Restaurants am Stintmarkt in Nähe der Brücke, welche sich zwar an die Corona-Verordnungen gehalten haben, war der Anreiz durch der oftmals an einen gastronomischen Besuch anknüpfenden Tätigkeit des Bridgens zusätzlich erhöht. Ein weiteres großes Risiko, welches den Entschluss der Stadt Lüneburg zu verschärften Auflagen bezüglich des Bridgens bewog, ist das hohe touristische Aufkommen, durch welches viele Menschen aus unterschiedlichen Gegenden außerhalb Lüneburgs in die Stadt kommen und dadurch das Virus in den Ort bringen oder aus diesem mitnehmen könnten. Diese verschärften Auflagen dienten somit als Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus sowohl in der Stadt Lüneburg als auch auf allgemeiner Ebene so gering wie möglich zu halten [4].

Maßnahmen bei Nichteinhaltung und Verstoß

Werden die Maßnahmen nicht eingehalten, so ist in der Allgemeinverfügung festgelegt, dass es einen Platzverweis geben oder es zu einem Bußgeldverfahren kommen kann[5].

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bedeutung Online: Was ist „cornern“? Bedeutung und Definition erklärt. o.D., abgerufen am 15.03.2021.
  2. LZ Online: Der Trend zum „Cornern“ erreicht Lüneburg. 03.09.17, abgerufen am 03.12.2020.
  3. Landkreis Lüneburg: Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg. 05.08.20, abgerufen am 15.03.2021.
  4. Landkreis Lüneburg: Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg. 05.08.20, abgerufen am 15.03.2021.
  5. Landkreis Lüneburg: Mit Vorsicht in den Feierabend: Corona-Auflagen am Stintmarkt einhalten. 09.07.20, abgerufen am 03.12.2020.
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