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KFZ-Zulassungsstelle

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Lage der Zulassungsstellen

Der Landkreis Lüneburg verfügt über 3 Zulassungsstellen, welche für Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten zuständig sind. Die Hauptzulassungsstelle befindet sich am Rande der Innenstadt Lüneburgs.

Corona[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Zeit der COVID-19-Pandemie müssen für alle Angelegenheiten zunächst Termine vereinbart werden. Dies ist unter folgender Website möglich: Landkreis Lüneburg - Zulassungsstelle . Der Besuch der Zulassungsstellen ist nur alleine und mit medizinischer Maske gestattet. Vor Ort befindet sich am Eingang eine Gegensprechanlage, an welcher sich angemeldet werden muss. Nachdem der Name aufgerufen wurde, wird man im Gebäude auf das zuständige Büro verwiesen.

Je nach Anliegen ist es möglich, von KFZ-Online Gebrauch zu machen und z.B. die Zulassung online vorzunehmen.

Zulassungsstellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In unmittelbarer Nähe aller drei Zulassungsstellen befinden sich Geschäfte für die Prägung von Kennzeichen.

Öffnungszeiten[1][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Standort Lüneburg
Wochentag Zeiten
Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00, 13:30 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00
Freitag 07:30 - 12:00
Standort Bleckede
Wochentag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00
Standort Amelinghausen
Wochentag Zeiten
Montag Geschlossen
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00

Hauptstelle Lüneburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Hauptzulassungsstelle in Lüneburg verfügt über einen Parkplatz direkt am Haus sowie Fahrradständer vor dem Eingang.

Ablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anliegen zu KFZ-Zulassungen wie (Neu-)Zulassung, Abmeldung und Umschreibung bei Umzug oder Halterwechsel werden im Erdgeschoss bearbeitet. Hierzu muss nach Betreten des Atriums eine Wartemarke am Automaten gezogen werden. Die dazugehörige Tafel zeigt die aktuell aufgerufenen Nummern und die zugeteilten Räume. Nach Anzeige der eigenen Wartemarkennummer kann der entsprechende Raum aufgesucht werden. Entsprechend des hohen Aufkommens in dieser Stelle ist hier häufig mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Von dem*der Sachbearbeiter*in erhält man - je nach Anliegen - einen Streifen mit Informationen für den Kennzeichendruck und/oder eine Bezahlkarte. Die anfallenden Gebühren müssen an einem im Atrium befindlichen Zahlautomaten beglichen werden, wozu die Bezahlkarte eingeschoben werden muss. Nach Bezahlung gibt der Automat eine oder mehrere Quittungen aus, die an der Ausgabe benötigt werden. An der sich ebenfalls im Atrium befindenden Ausgabe werden dann die Kennzeichen gegen Vorlage der Quittung mit den Siegeln versehen.

Im 1. Stock befinden sich Büros für den Führerschein betreffende Anliegen wie bspw. Abholung, Eintausch und Beantragung von Führerscheinen. Der 1. Stock kann über das Treppenhaus links direkt nach der Eingangstür erreicht werden.

Wunschkennzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch Nutzung des Wunschkennzeichen-Portals ist es vor der Zulassung eines KFZ im Landkreis Lüneburg möglich, sich online über verfügbare Wunschkennzeichen zu informieren und diese gegebenenfalls zu reservieren. Generell wird für ein Wunschkennzeichen bei Zulassung eine Gebühr in Höhe von 10,20 € fällig; für eine zuvor erfolgte Reservierung zusätzlich 2,60 €.[2] E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge können so ebenfalls reserviert werden, wobei hier das 'E' am Ende weggelassen werden muss. Dieses wird erst bei der Zulassung zugeteilt. Die Reservierung ist für bis zu 10 Tage gültig und erlischt danach ohne Kosten. Das Wunschkennzeichen-Portal bietet ebenso die Möglichkeit, nach bestimmten Mustern (bspw. gleiche Buchstaben) für das Wunschkennzeichen zu suchen.

KFZ-Online[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mithilfe von KFZ Online können bereits die wichtigsten Vorgänge der Zulassungsstelle online durchgeführt werden, ohne die Notwendigkeit, die Stelle vor Ort aufzusuchen. Dazu zählen "Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel), Außerbetriebsetzungen sowie Adressänderungen".[3] Voraussetzungen hierfür sind:

  • Elektronischer Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Lüneburg
  • Das betroffene Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 (wieder) zugelassen
  • Spezifische Anforderungen je nach Antragstyp


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landkreis Lüneburg. (o. D.). Landkreis Lüneburg - KFZ-Zulassungsstelle. landkreis-lueneburg.de. Abgerufen am 15. März 2021, von https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Verkehr-Sicherheit-und-Ordnung/Verkehr-Landkreis/Kfz-Zulassungsstelle/Unsere-Standorte-und-oeffnungszeiten-11.aspx
  2. Landkreis Lüneburg. (o. D.). Landkreis Lüneburg - Wunschkennzeichen. landkreis-lueneburg.de. Abgerufen am 15. März 2021, von https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Unser-Service-fuer-Sie/Wunschkennzeichen-Landkreis.aspx
  3. Landkreis Lüneburg. (o. D.). Landkreis Lüneburg - Kfz-Online. landkreis-lueneburg.de. Abgerufen am 15. März 2021, von https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Unser-Service-fuer-Sie/kfz-online.aspx
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