Sülfmeister
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Der Begriff "Sülfmeister" bezeichnete die Pächter von Siedepfannen zur Salzgewinnung in der Lüneburger Saline.
Besitzverhältnisse[edit | edit source]
Die Eigentümer der Pfannen waren die Sülzbegüterten, die nicht notwendigerweise in Lüneburg wohnhaft sein mussten. Sie besiedeten ihre Pfannen nicht selbst, sondern verpachteten sie an Siedeberechtigte, die in Lüneburg ansässig waren. Wenn ein Siedeberechtigter mindestens vier Pfannen gepachtet hatte, wurde er Sülfmeister genannt und hatte Anspruch auf eine eigene Produktionsstätte (Siedehütte). Allerdings durfte ein Siedemeister nie mehr als zwei Hütten, also acht Pfannen, besieden. Die Pacht, die ein Sülfmeister an den Sülzbegüterten zu zahlen hatte, betrug in der Regel die Hälfte des Siedepfannenertrages.
Anfang des 13. Jahrhunderts teilten sich die Sülzbegüterten in Geistliche und Adlige auf. Zwischen den Jahren 1250 und 1320 erfolgte der zunehmende Anstieg bürgerlicher Besitzanteile, der parallel zur Abnahme der adligen Sülzbegüterten verlief. Um 1370 war der Pfannenbesitz zwischen Bürgerlichen und Geistlichen annähernd gleichverteilt. Schon 100 Jahre später gehörten dann allerdings drei Viertel der Pfannen geistlichen Sülzbegüterten, die man Prälaten nannte.
Neben den Sülzbegüterten und Siedeberechtigten gab es noch den Barmeister und den Sodmeister. Der Barmeister war der Vorsteher der Pfannenschmiede (= Bare), in der die Pfannen gegossen wurden. Er wurde von den Sülfmeistern und dem Stadtrat gewählt. Der Sodmeister sorgte für die Verteilung der Sole und wurde von den Sülfbegüterten und dem Stadtrat gewählt.[1]
Namensherkunft[edit | edit source]
Das Präfix "Sülf-" bezieht sich hierbei nicht auf das Salz, sondern auf das niederdeutsche "sulves-", "sulfhere" ("Selbstherr" bzw. "Selbstmeister") und erklärt das Recht, sieden zu dürfen. Im Gegensatz dazu versteht man die Sulter, die abhängig beschäftigten Salzarbeiter.[2]
Einzelnachweise[edit | edit source]
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Lüneburger_Saline Abgerufen am 21.10.2023
- ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 7 (1937), Bd. X,IV (1942), Sp. 1045, Z. 40.