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Politische Organe des Landkreises

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Der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat bilden gemäß der Kommunalverfassung die Organe des Landkreises.

Sitz der Kreisverwaltung:
Auf dem Michaeliskloster 4


Kreistag

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Einwohner*innen des Landkreis Lüneburg gewählt. Er legt die Grundsätze für die Kreisverwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises, sofern nicht der Landrat oder der Kreisausschuss gesetzlich dafür zuständig sind. Der Lüneburger Kreistag besteht aus 58 Mitglieder*innen und dem*der gewählten Landrat*rätin [1]. Sitzungen und Beschlüsse des Kreistags und seiner Gremien sind öffentlich zugänglich.

Übersicht der Ausschüsse [2]:

  • Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
  • Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
  • Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
  • Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
  • Ausschuss für Mobilität
  • Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
  • Ausschuss für Raumordnung
  • Ausschuss für Soziales und Gesundheit
  • Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
  • Begleitausschuss zur Endlagersuche
  • Betriebs- und Straßenbauausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Kreisausschuss als Finanzausschuss
  • Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
  • Sportausschuss

Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in der Hansestadt Lüneburg. Die örtliche Behörde übernimmt kommunale Aufgaben, kümmert sich um die Belange der Bürger*innen im Landkreis Lüneburg und setzt Beschlüsse des Kreistages um. Auf der anderen Seite wird die Verwaltung von den Mitglieder*innen des Kreistags kontrolliert.

Landrat*rätin

Der*die Landrat*rätin leitet die Kreisverwaltung und ist oberste*r Repräsentant*in des Landkreises Lüneburg [3]. Der*die Vertreter*in wird alle sieben Jahre direkt von den Bürger*innen des Landkreises gewählt. Er*sie ist Mitglied des Kreistags und Vorsitzende*r des Kreisausschusses.

Weblinks

Für mehr Informationen:

Einzelnachweise

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