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Politische Organe des Landkreises

Aus Lünepedia

Der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat bilden gemäß der Kommunalverfassung die Organe des Landkreises.

Sitz der Kreisverwaltung:
Auf dem Michaeliskloster 4, Lünbeburg


Kreistag

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Einwohner*innen des Landkreis Lüneburg gewählt. Er legt die Grundsätze für die Kreisverwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises, sofern nicht der Landrat oder der Kreisausschuss gesetzlich dafür zuständig sind. Der Lüneburger Kreistag besteht aus 58 Mitglieder*innen und dem*der gewählten Landrat*rätin [1]. Sitzungen und Beschlüsse des Kreistags und seiner Gremien sind öffentlich zugänglich.

Kreisausschuss

Der Kreisausschuss wird vom Landrat des Kreises angeleitet und bereitet Beschlüsse des Kreistages vor. In Landkreis Lüneburg besteht er aus zehn stimmberechtigen Abgeordneten, zwei beratenden Kreistagsabgeordneten und dem vorsitzenden Landrat[2]. Die Sitzverteilung im Kreisausschuss wird von der Verteilung im Kreisrat abgeleitet. Die personelle Besetzung wird von den Fraktionen und Gruppen bestimmt. Seine Sitzungen sind öffentlich zugänglich und finden in der Regel einmal im Monat statt.

Neben dem Kreisausschuss werden weitere themenspezifische Ausschüsse des Kreistages gebildet. Informationen zu Sitzungsterminen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen werden auf der Website des Landkreises veröffentlicht.

Übersicht der Ausschüsse [3]:

Die Website des Landkreises führt eine Liste der Mitglieder*innen der einzelnen Ausschüsse im Kreistag, welche regelmäßig aktualisiert wird.

Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in der Hansestadt Lüneburg. Die örtliche Behörde übernimmt kommunale Aufgaben, kümmert sich um die Belange der Bürger*innen im Landkreis Lüneburg und setzt Beschlüsse des Kreistages um. Auf der anderen Seite wird die Verwaltung von den Mitglieder*innen des Kreistags kontrolliert[4].

Landrat*rätin

Der*die Landrat*rätin leitet die Kreisverwaltung und ist oberste*r Repräsentant*in des Landkreises Lüneburg [5]. Der*die Vertreter*in wird alle sieben Jahre direkt von den Bürger*innen des Landkreises gewählt. Er*sie ist Mitglied des Kreistags und Vorsitzende*r des Kreisausschusses.

Weblinks

Für mehr Informationen:

Einzelnachweise

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