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== Besitzverhältnisse ==
== Besitzverhältnisse ==
Die Eigentümer der Pfannen wurden Sülzbegüterte genannt und waren nicht unbedingt in Lüneburg ansässig. Sie besiedeten ihre Pfannen nicht selbst, sondern verpachteten sie an in Lüneburg ansässige Siedeberechtigte. Wenn ein Siedeberechtigter mindestens vier Pfannen gepachtet hatte, wurde er [[Sülfmeister]] genannt und hatte Anspruch auf eine eigene Siedehütte. Allerdings durfte ein Siedemeister nie mehr als zwei Hütten, also acht Pfannen, besieden. Die Pacht belief sich auf die Hälfte des Siedepfannenertrages.
Die Eigentümer der Pfannen wurden Sülzbegüterte genannt und waren nicht unbedingt in Lüneburg ansässig. Sie besiedeten ihre Pfannen nicht selbst, sondern verpachteten sie an in Lüneburg ansässige Siedeberechtigte. Wenn ein Siedeberechtigter mindestens vier Pfannen gepachtet hatte, wurde er Sülfmeister genannt und hatte Anspruch auf eine eigene Siedehütte. Allerdings durfte ein Siedemeister nie mehr als zwei Hütten, also acht Pfannen, besieden. Die Pacht belief sich auf die Hälfte des Siedepfannenertrages.
 
Anfang des 13. Jahrhunderts teilten sich die Sülzbegüterten in Geistliche und Adlige auf. Zwischen den Jahren 1250 und 1320 erfolgte der zunehmende Anstieg bürgerlicher Besitzanteile, der parallel verlief zur Abnahme der adligen Sülzbegüterten. 1370 war der bürgerliche und geistliche Pfannenbesitz annähernd gleich, wobei allerdings schon 100 Jahre später drei Viertel der Pfannen den geistlichen Sülzbegüterten gehörte, die man Prälaten nannte.
 
Neben den Sülzbegüterten und Siedeberechtigten gab es noch den Barmeister und den Sodmeister. Der Barmeister war der Vorsteher der Pfannenschmiede (= Bare), in der die Pfannen gegossen wurden. Er wurde von den Sülfmeistern und dem Stadtrat gewählt. Der Sodmeister sorgte für die Verteilung der Sole und wurde von den Sülfbegüterten und dem Stadtrat gewählt.


== Sülzhilfe ==
== Sülzhilfe ==

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