Bearbeiten von „Lüneburg“
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
| a6 = 04131 | | a6 = 04131 | ||
| p7 = Einwohner*innen | | p7 = Einwohner*innen | ||
| a7 = | | a7 = 75.711 <small>(2019)</small> | ||
| p8 = Bevölkerungsdichte | | p8 = Bevölkerungsdichte | ||
| a8 = 1076 je km<sup>2</sup> | | a8 = 1076 je km<sup>2</sup> | ||
Zeile 518: | Zeile 518: | ||
=== Oberbürgermeister*innen und Bürgermeister*innen === | === Oberbürgermeister*innen und Bürgermeister*innen === | ||
Vor dem Zweiten Weltkrieg war der*die Oberbürgermeister*in hauptamtliche*r Chef*in der Stadtverwaltung. Mit Einführung der Norddeutschen Ratsverfassung durch die britische Besatzungsmacht trat eine Trennung der Stadtspitze ein: Der*die ehrenamtliche Oberbürgermeister*in und zugleich Vorsitzende der Stadtvertretung war der*die politische Repräsentant*in der Stadt und wurde wie alle Mitglieder der Stadtvertretung von der Bevölkerung gewählt, während die Verwaltung von dem*der hauptamtlichen Oberstadtdirektor*in, der*die von der Stadtvertretung gewählt wurde, geleitet wurde. Durch die Reform der Kommunalverfassung sind seit 1996 beide Aufgaben (wieder) im Amt des*der hauptamtlichen Oberbürgermeister*in, der*die nun von der Bevölkerung direkt gewählt wird, vereint. | Vor dem Zweiten Weltkrieg war der*die Oberbürgermeister*in hauptamtliche*r Chef*in der Stadtverwaltung. Mit Einführung der Norddeutschen Ratsverfassung durch die britische Besatzungsmacht trat eine Trennung der Stadtspitze ein: Der*die ehrenamtliche Oberbürgermeister*in und zugleich Vorsitzende der Stadtvertretung war der*die politische Repräsentant*in der Stadt und wurde wie alle Mitglieder der Stadtvertretung von der Bevölkerung gewählt, während die Verwaltung von dem*der hauptamtlichen Oberstadtdirektor*in, der*die von der Stadtvertretung gewählt wurde, geleitet wurde. Durch die Reform der Kommunalverfassung sind seit 1996 beide Aufgaben (wieder) im Amt des*der hauptamtlichen Oberbürgermeister*in, der*die nun von der Bevölkerung direkt gewählt wird, vereint. | ||