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=== Lärmaktionsplanung === | === Lärmaktionsplanung === | ||
Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. | Die Lärmaktionsplanung ist Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu gehören drei Schritte: Lärmkartierung, Aktionsplanung und Maßnahmenrealisierung. Bei der Kartierung geht es um Lärm von Straße, Schiene, Luft, Industrieanlagen und Häfen. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sind die Bürger:innen mit einzubeziehen (vgl. Umweltbundesamt - s.u.). Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden. {{Lückenhafter Abschnitt}} | ||
=== Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen === | === Besonders von Kraftfahrzeugslärm belastete Straßen === |