Bearbeiten von „Fundsachen“
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Fundsachen können in Lüneburg sowohl im Fundbüro als auch bei der Polizeidirektion abgegeben werden. Dabei kann ein Anspruch auf Finderlohn geltend gemacht werden. Holt die Person, die den Gegenstand verloren hat, die Fundsache nicht innerhalb eines halben Jahres ab, so kann der/die Finder*in die Fundsache gegen eine Verwaltungsgebühr von 15% des Schätzwertes erhalten (sofern ein Anspruch darauf geltend gemacht wurde).<ref>https://www.fundbuerodeutschland.de/fundrecht.aspx</ref><ref name=stv>Aussage der Stv. Leiterin des Fundbüros</ref> | Fundsachen können in Lüneburg sowohl im Fundbüro als auch bei der Polizeidirektion abgegeben werden. Dabei kann ein Anspruch auf Finderlohn geltend gemacht werden. Holt die Person, die den Gegenstand verloren hat, die Fundsache nicht innerhalb eines halben Jahres ab, so kann der/die Finder*in die Fundsache gegen eine Verwaltungsgebühr von 15% des Schätzwertes erhalten (sofern ein Anspruch darauf geltend gemacht wurde).<ref>https://www.fundbuerodeutschland.de/fundrecht.aspx</ref><ref name=stv>Aussage der Stv. Leiterin des Fundbüros</ref> | ||