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Ukraine-Hilfe

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Die Hansestadt Lüneburg möchte Ukrainer Innen unterstützen, die nach Deutschland reisen. Daher wird versucht möglichst leichten Zugang zu Informationen, für einen Aufenthalt in Lüneburg zu verschaffen. Für Informationen auf der ukrainischen Landessprache, sowie auf russisch, kann die Website „germany4ukraine.de“ besucht werden.


Aufenthalt

Gesetzliche Möglichkeiten zum Aufenthalt:

Zunächst ist das Gesetz für den vorübergehenden Schutz nach § 24 von starker Bedeutung. Hiernach kann ein Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt werden. Es gibt bei Genehmigung des Antrags den Vorteil, dass eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr erteilt wird. Zusätzlich wird es ermöglicht eine Beschäftigung aufzunehmen, da hierfür ebenfalls eine Berechtigung erteilt wird. Ausserdem hat der/die AntragstellerIn, bei Genehmigung, den Anspruch auf deutsche Sozialleistungen. Derzeit ist jedoch die Auswahl des Wohnortes bei einer Erteilung, auf das Gebiet der Hansestadt Lüneburg beschränkt.

Beantragung: Für eine Antragstellung, ist die Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt an das Bürgeramt Lüneburg übermittelt werden. Sofern dies geschah, erhält der Antragssteller eine Meldebescheinigung. Um den Auftrag nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes, muss die ausgefüllte und unterschriebene Meldebescheinigung zusammen mit dem [1] an die Mailadresse: „auslaenderbehoerde@stadt.lueneburg.de“ geschickt werden. Als Reaktion, sollte ein Termin erteilt werden, zudem das ausgedruckte Antragsformular und ein biometrisches Passfoto mitzubringen sind.


Kurzfristige Aufenthalte:

Für kurzfristige Aufenthalte gilt, dass zunächst ein Aufenthalt für 90 Tage gestattet ist. Sollten die Gegebenheiten eine Unterbringung bereits vorhanden sein, besteht keine Verpflichtung zur Anmeldung, bis zum Ablauf dieser 90 Tage. Nach der Schengenregelung kann ein Aufenthalt für 6 Monate erteilt werden, falls die 90 Tage nicht ausreichen. In diesem Fall ist sich an die Ausländerbehörde zu wenden. Bei kurzfristigen Aufenthalten ist es wichtig zu berücksichtigen, dass in dieser Zeit keine Beschäftigung aufgenommen werden darf, sofern hierfür keine zusätzliche Genehmigung vorliegt.

Im Fall einer familiären Notsituation, die ein Vorgehen nach beschriebenem Ablauf nicht erlaubt, kann sich an die Hilfs-Hotline: 04131-309-4444 gewendet werd


Unterstützungsangebot

Psychologische Hilfe Für den Bereich der Psychologischen Unterstützung, für Betroffene, gibt es im wesentlichen drei Stellen in Lüneburg.

Spenden

Seriöse Spenden können über folgende Organisationen erfolgen:

Zu allgemeinen Fragen zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Unterbringung, Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, kann sich an die Hotline, der Landesaufnahmebehörde gewendet werden. Diese ist über die E-Mail E-Mail: service-ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de oder die Telefonnummer: 0511 - 7282 282, von Montag - Donnerstag 9:00 - 15:30 Uhr, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr, zu erreichen.

Hilfe für Studierende und Forscher

Hilfsangebote der Leuphana Universität

Die Leuphana Universität Lüneburg versucht mit einem Projekt namens „#STANDWITHUKRAINE“ Hilfe für die nach Deutschland reisenden Ukrainer zu leisten.

  • Studienangebot

Ab dem 04.04.2022 bietet die Leuphana Universität Lüneburg ein kostenloses Gaststudium für betroffene Ukrainer an. Hier können regulär Credit-Points nach dem ECTS System erworben werben.

  • Wohnungssituation

Die Leuphana Universität Lüneburg bietet Hilfe und Vermittlungsangebote für Wohnungssuchende Betroffene an.

  • Sprachkurse

Die Leuphana Universität Lüneburg bietet den Betroffenen an, an einem Sprachkurs Deutsch teilzunehmen.

  • Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin seitens der Universität für Betroffene ist Claudia Wölk. Kontakt kann auch über das International Office hergestellt werden.


Stiftungsgeförderte Programme für Studierende und Forscher

Für Menschen, die aus der Ukraine einreisen bestehen, durch das Stiftungswesen in Deutschland, vielfältige Möglichkeiten unterstützt zu werden. So werden zum Beispiel Gastforscher aus der Ukraine von der Volkswagenstiftung unterstützt. Für Menschen, die aus der Ukraine einreisen und noch nicht länger als 3 Jahre in Deutschland sind (Stand März 2022), besteht ausserdem die Möglichkeit, Hilfe über das Walter-Benjamin-Programm, der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu beantragen. Hiermit wird das Vorhaben zur Teilnahme an Forschungsprojekten unterstützt. Ein weiteres Unterstützungsprogramm ist das, der Humboldt-Stiftung. Hier wird zudem der Zugang zur Deutschen Sektion der globalen Stipendienförderung Scholars at Risk hergestellt. Das Programm ist ein weltweites Vernetzungsprogramm, mit dem Ziel, Informationsaustausch zum Schutz gefährdeter ForscherInnen herzustellen. Im Rahmen der Philipp Schwarz Initiative der Humboldt-Stiftung werden WissenschaftlerInnen, unter anhaltender persönlicher Gefährdung, dabei unterstützt, ihre Forschung fortzuführen. Hierfür werden sie im Programm einer deutschen Hochschule zugeteilt. Ausserdem bietet das Hilde-Domin-Programm, des Deutschen Akademischen Aussendienst finanzielle und versicherungstechnische Unterstützung.

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