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Sprungbrett Lüneburg

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Die Wohnform "Sprungbrett" ist ein Projekt der Lebensraum Diakonie e.V. in Lüneburg.

Ein erstes Konzept wurde 2005 durch eine Initiative mehrerer Eltern von Schüler:innen der "Schule am Knieberg", einer Förderschule mit Schwerpunkt auf geistige Entwicklung, aufgestellt. "Sprungbrett" bietet inklusive Wohngemeinschaften für junge Menschen mit Teilhabebeschränkungen (kurz THE) an. Ziel des Projektes ist es, den Bewohner:innen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung und Freiheiten zu ermöglichen. Menschen mit THE leben dabei mit Personen ohne THE, den sog. "Alltagsbegleiter:innen" zusammen. Durch eine solche, nicht dauerhaft betreute, Wohnform erhalten Personen die Möglichkeit, sich selbstständig zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten und sich auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Projekt "Sprungbrett" entstand 2005 durch eine Initiative von Eltern von Schüler:innen der Förderschule "am Knieberg". Zweck dieses Projektes war es zu diesem Zeitpunkt, den betroffenen Kindern eine Alternative zu den bereits vorhandenen Wohnformen in Lüneburg zu bieten. Das erste Bewohnertreffen wurde mit Unterstützung des Vereins "Lüneburger Assistenz e.V." am 24. Juni 2010 abgehalten. Die Vertragsunterzeichnung fand am 7. Juli 2010 statt, Umbaumaßnahmen an der ersten Wohngemeinschaft begannen Anfang August desselben Jahres. Am 01. Februar 2011 übernahm die spectrum arbeit & leben GbR die Trägerschaft des Projektes. Im April 2013 wurde dem Projekt "Sprungbrett" eine weitere Wohnung für 4 bis 5 Bewohner:innen zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 gab es bereits 5 Wohngemeinschaften des "Sprungbrett"-Projektes mit jeweils 4-5 Zimmern und insgesamt 10 Bewohner:innen mit Teilhabeeinschränkungen.[1]

Besonderheiten der Wohnform "Sprungbrett"[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Ziel der inklusiven Wohnform "Sprungbrett" ist es, laut dem Konzept der Lebensraumdiakonie Lüneburg[2], Menschen mit Teilhabeeinschränkungen (kurz THE) ein Leben in Selbstbestimmung und einem hohen Maße an Teilhabe zu ermöglichen. Die Bewohner:innen leben ohne ständige Betreuung oder Kontrolle mit Menschen ohne THE zusammen. Dieses Prinzip fördert die Herausbildung persönlicher Kompetenzen hinsichtlich der Alltagsbewältigung. Ein gleichberechtigtes Miteinanderleben in der inklusiven Wohngemeinschaft ermöglicht es Bewohner:innen mit THE, eigene Fähigkeiten und Neigungen zu entdecken und einzubringen. Das eigenständige Zusammenleben in der Sprungbrett-Wohnform lehrt den Bewohner:innen, unberechenbare Situationen einzuschätzen, Probleme zu lösen und ein differenziertes Selbstbild zu entwickeln.[3]

Prozessbegleitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jede Wohngemeinschaft des "Sprungbrett"-Projektes wird von Mitarbeiter:innen, Pädagog:innen oder Sozialarbeiter:innen der Trägerstiftung betreut. Ihnen obliegt die Verantwortung zur Koordination aller Aufgaben und Anliegen in- und außerhalb der Wohngemeinschaft.[3]

Pädagogische Begleitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mitarbeiter:innen, Erzieher:innen oder Heilerzieher:innen stehen im alltäglichen Kontakt mit den Bewohner:innen, um ihnen bei der Ausgestaltung ihres Alltags zu assistieren. Diese Mitarbeiter:innen vermitteln außerdem in Konfliktsituationen, regen gemeinsame Aktivitäten an, leiten Bewohner:innen ohne Assistenzbedarf bei der direkten Unterstützung von Personen mit Assistenzbedarf an und dienen als allgemeine Anlaufstelle für die Bewohner:innen.[3]

Alltagsbegleitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Innerhalb der "Sprungbrett"-Wohngemeinschaften unterstützen Menschen ohne Assistenzbedarf ihre Mitbewohner:innen mit Assistenzbedarf. Überwiegend sind es Studierende, Auszubildende oder Berufstätige. Art und Umfang der Assistenzleistungen sind abhängig vom Bewohnerverhältnis von Menschen mit und ohne Assistenzbedarf. Ein wichtiger Teil der Alltagsbegleitung ist die gemeinsame und punktuelle Planung von Freizeit und Aktivitäten.[3]

Finanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie die Organisation "spectrum arbeit & leben" in ihrem Konzept zum "Sprungbrett"-Projekt erklärt[3], erfolgt die reguläre Finanzierung auf Grundlage einer Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg durch die zuständigen Sozialhilfeträger (§ 75, Absatz 3, Nummer 2 des XII. Sozialgesetzbuches). Teile der Leistungen können bei übersteigendem individuellen Bedarf ergänzt werden. Vorwiegend richtet sich das "Sprungbrett"-Angebot an Personen mit Hilfsbedarf mit Wohnsitz in der Stadt oder im Landkreis Lüneburg haben.

Quellennachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Historie des Projektes "Sprungbrett" des Vereins "Lüneburger Assistenz e.V., o.D, abgerufen am 18.05.2021
  2. Offizielle Website der Lebensraum Diakonie Lüneburg zum Projekt "Sprungbrett", o.D., abgerufen am 18.05.2021
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Download-Link zum Konzept des Projektes "Sprungbrett", bereitgestellt durch die Lebensraum Diakonie Lüneburg, Version vom Dezember 2019, abgerufen am 18.05.2021
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